Allgemeine Mietbedingungen


Der Vermieter überläßt dem Mieter ein nach bestem Gewissen technisch einwandfreies Fahrzeug nebst Zubehör zum Gebrauch.


Versicherung:
Haftpflichtversicherung pauschal 100 Mio.€ Vollkaskoversicherung mit 1000 € Selbstbeteiligung pro Schadensfall, Teilkasko 150 € SB pro Schadensfall.
Die Selbstbeteiligung ist im Schadensfall vom Mieter zu tragen.

 

Reservierung und Rücktritt:

Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich und sobald der Mieter die vereinbarte Anzahlung auf den Mietpreis
bezahlt hat. Bei Rücktritt(in Schriftform) vom Vertrag durch den Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn sind die folgenden Anteile des vereinbarten Mietpreises lt. Mietvertrag
zu zahlen. Rücktritt bis 90 Tage vor I. Miettag 10%, bis 80 Tage 20 %, bis 70 Tage 30 %, bis 60 Tage 40%, bis 50 Tage 50%, bis 40 Tage 60%, bis 30 Tage 70%, bis 21Tage 80%, bis 14 Tage 90%, bis 7Tage  vor I. Miettag 100%. (jeweils vom Mietdatum zurückgerechnet), Mindeststornogebühr 100 €.
Der Mieter ist berechtigt, einen Ersatzmieter zu benennen. Erfüllt dieser den Mietvertrag, so entfällt die anteilige Zahlung. Wird das Fahrzeug nicht abgeholt, so
gilt dies als Rücktritt. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs vor dem vereinbarten Rückgabetermin ist trotzdem der volle Mietpreis zu zahlen, wenn der
Vermieter das Fahrzeug nicht anderweitig vermieten kann.


Mietpreis:
Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste bzw. nach den Vereinbarungen in dem Mietvertrag.


Zahlungsweise:
Bei Vertragsabschluß, spätestens innerhalb von 8 Tagen ist eine Anzahlung in Höhe von 250 € zu zahlen. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist ist der
Vermieter nicht mehr an die zugesagte Reservierung gebunden. Der restliche Mietpreis ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, die Kaution bei Abholung des
Fahrzeugs.
Fahrzeugübernahme und Rückgabe;
Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Termin in den Geschäftsräumen des Vermieters zu übernehmen und zurückzugeben.


Kaution:
Bei Mietantritt muß zur Sicherheit für die Rückgabe des Fahrzeugs in unbeschädigtem und gereinigtem Zustand eine Kaution bezahlt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Mietbeginn wird eine Zustandsbeschreibung des Fahrzeugs erstellt, in der alle etwa vorhandenen Beschädigungen aufgenommen
werden. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs in unbeschädigtem Zustand, abgesehen von den im Zustandsbericht aufgeführten Schäden, sowie
technischer Überprüfung, erfolgt die vollständige Rückzahlung der Kaution binnen 2 Arbeitstagen. Das Fahrzeug wird in gereinigtem Zustand und vollgetankt
übergeben und ist so auch zurückzugeben ( Staubsauger benutzen). Das Fahrzeug ist an der nahe liegensten Tankstelle des Vermieters voll zu tanken. (in Diez)

Ist die Reinigung ganz oder teilweise nicht erfolgt, so hat der Mieter die Reinigungspauschale gemäß der zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste zu bezahlen, vorbehaltlich eines tatsachlich höheren Aufwandes des Vermieters.


Obhutsflicht:
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig zu behandeln und die Betriebsanleitungen des Fahrzeugs sowie aller eingebauten Geräte etc. genauestens
zu Beachten, die Wartungsfristen einzuhalten, sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung (z.B.
Überladung, Befahrung ungeeigneter Straßen etc. entstehen, sind vom Mieter zu tragen. Übermäßiger Reifenverschleiß und Reifenreparaturen gehen zu
Lasten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, besonders darauf zu achten, dass in den Wassertank nur Wasser eingefüllt und in den Dieseltank nur Diesel
eingefüllt wird. Für Schäden, die durch Zuwiderhandlung entstehen, haftet der Mieter voll. Durch Verwechseln des Treibstoffes, z.B. Benzin mit Diesel
können hohe Folgekosten entstehen, die weit über die Kaution hinaus gehen kann und vom Mieter zu tragen sind. Insbesondere verpflichtet sich der
Mieter, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten. Grundsätzlich sind Auslandsfahrten in alle europäischen Länder möglich.
Für außereuropäische Länder muß ein besonderer Versicherungsschutz vereinbart werden. Bei Fahrten in Spannungsgebiete bzw. Gebiete von denen man
annehmen muß, daß es im Verlauf der Mietdauer zu akuter Gefährdung des Mietobjektes kommen kann, besteht kein Versicherungsschutz. Für evtl.
entstandenen Schaden kommt der Mieter in voller Höhe auf. Alle Fahrzeuge sind Nichtraucher-Fahrzeuge und es dürfen keine Tiere mitgenommen werden. Bei Zuwiderhandlung kann dem Mieter eine
Grundreinigung (Autoaufbereitung) in Rechnung gestellt werden.


Wartung und Reparaturen:
Die Kosten der laufenden Unterhaltung, z.B. Betriebsstoffe einschI. Öl trägt der Mieter. Die für die vorgeschriebenen Wartungsdienste und notwendige
Verschleißreparaturen tragt der Vermieter. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- oder Verkehrssicherheit zu gewährleisten, dürfen vom Mieter
bis zum Preis von -100-€ ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der
Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, sofern der Mieter nicht für den Schaden haftet.


Haftung:
Der Mieter haftet für die rechtzeitige Rückgabe des Fahrzeugs in vertragsgemäßem Zustand. Bei verspäteter Rückgabe ist er schadensersatzpflichtig, ab 3
Std. Verspätung ist der Mietpreis für einen halben Tag fällig. Kommt der Mieter 1 Tag oder mehr zu spät zurück, tragt er alle Folgekosten, auch die
Nachkosten, wenn der Folgemieter von seinem Vertrag zurücktritt.

Bei Unfallschäden und Diebstahl haftet der Mieter nur in Höhe der vereinbarten
Selbstbeteiligung der abgeschlossenen Versicherung. Das gleiche gilt beim Schaden, die durch Nichtbeachten des Zeichen -265 -Durchfahrtshöhe gemäß § 41
Abs. 2 Zi. 6 StVO verursacht werden. Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemaß Obhutspflicht verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei
denn, die Verletzung hat keinen Einfluß auf die Regulierung des Schadensfalls gehabt. Der Mieter haftet im übrigen voll für alle Schäden, die bei der
Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer oder verbotenen Zwecken durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs entstanden sind. Bei den
Mietausfallkosten haftet der Mieter bis zur Höhe einer Tagesmiete je Tag, an dem das beschädigte Fahrzeug dem Vermieter nicht zur Verfügung steht. Dem
Mieter bleibt der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.Bußgelder und Strafmandate etc. hat der
Mieter selbst zu zahlen. Zahlungsbescheide, die dem Vermieter nach der Mietzeit zugehen, hat der Mieter unverzüglich nach Zugang zu ersetzen.
Bei Nichtverfügbarkeit (Urlaubsantritt) des Fahrzeugs (Unfall- Diebstahl etc.) Besteht kein Anspruch auf Gestellung eines Ersatzfahrzeugs. In diesem Falle wird
der bezahlte Mietpreis dem Mieter zurückerstattet. Der Vermieter stellt, wenn möglich, ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug innerhalb 2 Tagen zur Verfügung. Für
mittelbare Schäden haftet der Vermieter nicht, auch nicht für sogenannten "vertanen Urlaub". Bei Ausfall des Fahrzeugs während der Vermietung besteht kein
Anspruch auf Gestellung eines Ersatzfahrzeuges. Wenn es möglich ist kann dem Mieter ein Ersatzfahrzeug gestellt werden, ansonsten wird die Fiat-
Mobilitätsgarantie bzw. Schutzbrief Kravag (z.B. Hotelunterbringung, Heimtransport pp.) in Anspruch genommen. Schadensersatz für vertanen Urlaub ist ausgeschlossen. Dem Mieter wird der Tagesmietpreis je Nichtnutzbarkeit des Fahrzeuges erstattet. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von
Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei der Rückgabe zurückläßt, die Haftung hierfür ist ausgeschlossen. Modelländerungen bleiben vorbehalten.


Führungsberechtigte:
Das Alter des Mieters und Fahrers muss mindestens 23 Jahre betragen und der Fahrer muss seine Fahrerlaubnis seit mindestens 1 Jahr besitzen. Der Mieter
gilt für die Dauer der Mietzeit als Halter des Fahrzeugs. Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und
Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- und
sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind, zur Weitervermietung oder Verleihung oder für sonstige
gewerbliche Zwecke, außer solchen, die ausdrücklich vereinbart sind, zu verwenden.


Verhalten bei Unfällen:
Verkehrsunfälle, an denen das Mietfahrzeug beteiligt ist - auch Bagatellschäden - sind polizeilich aufnehmen zu lassen und unverzüglich dem Vermieter durch
einen ausführlichen schriftlichen Bericht und unter Vorlage einer Skizze zu melden. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten
Personen und etwaige Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Brand-, Entwendungs- und Wildschaden sind ebenfalls dem Vermieter zu melden und bei einem Schadensbetrag über –50-€ auch der zuständigen
Polizeibehörden unverzüglich anzuzeigen.
Speicherung von Personaldaten: Der Vermieter ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit ihr enthaltenen Daten über
den Mieter, gleich ob diese von ihm selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzes zu verarbeiten.
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Vermieters.


Schlußbestimmungen:
Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder unberührt und gelten als werden,
so hat dies auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in
wirksamer Weise erfüllt werden kann. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt und gelten als solche vereinbart.
Modelländerung vorbehalten
Bei Fahrzeugausfall stellt der Vermieter ein gleichwertiges Fahrzeug falls vorhanden oder es gibt die Miete zurück.

 

Wohnmobilvermietung Weis - Schmidt
Diezerstr. 14

65626 Birlenbach - Fachingen

Telefon 06432/81301

Fax 06432/610604


Stand 01.01.2021

 

Hier sind die AGB´s noch einmal für Sie zum Herunterladen als PDF Datei.

Viel Spaß beim Lesen !

 

Ihre Wohnmobilvermietung

AGB-2019.pdf
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